Sobald uns entsprechende Informationen des Bildungsministeriums vorliegen, werden wir die Seite natürlich aktualisieren. Bitte immer daran denken, dass wir das alles zum Wohle unserer Schüler lösen werden.
Stand: 17.03.2020
Prüfungen 2020
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Prüfungen im Jahr 2020
a) Jahrgangsstufe 9: Besondere Leistungsfeststellung / qualifizierter Hauptschulabschluss
b) Jahrgangsstufe 10: Abschlussprüfung Realschulabschluss
Stand: 13.08.2019
a) Besondere Leistungsfeststellung /qualifizierter Hauptschulabschluss (Jgst. 9)
Zulassung zur besonderen Leistungsfeststellung
Antrag auf Teilnahme
Der Antrag auf Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung muss durch die Erziehungsberechtigten bis zum 10.05.19 an die Schulleitung gestellt werden. In diesem Antrag ist auch die Wahl des mündlichen Prüfungsfach anzugeben. Die entsprechenden Formulare erhalten die Erziehungsberechtigten bei den Klassenleitungen.
Intensivvorbereitung
Schriftliche Prüfungen
a) Schriftl. Leistungsfeststellung Deutsch am 27.05.19
b) Schriftl. Leistungsfeststellung Mathematik am 29.05.19
Hinweis: Der Tag zwischen den schriftlichen Leistungsfeststellungen ist unterrichtsfrei.
Mündliche Leistungsfeststellung
Hinweis: Der Termin findet nach den schriftlichen Leistungsfeststellungen statt und wird noch festgelegt
Hinweis: An den Tagen der schriftlichen und mündlichen besonderen Leistungsfeststellung findet für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler kein Unterricht statt.
Benötigte Notendurchschnitte / Abschlüsse
Der qualifizierte Hauptschulabschluss wird durch eine Schülerin oder einen Schüler erworben, wenn sie oder er an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen und am Ende des 9. Schuljahrganges folgende Anforderungen erreicht hat:
- Einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Kernfächern bei jeweils mindestens ausreichenden Leistungen
und
- einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern bei höchstens einer mangelhaften Leistung und im Übrigen jeweils mindestens ausreichenden Leistungen.
b) Abschlussprüfung (Jgst. 10)
In die Prüfungskommission wurden durch Frau Kampelmann berufen:
Frau Kampelmann (Vors.)
Frau Meyer (stellv. Vors.)
Frau Bauerfeld
Frau Behringer,
Frau Wilhayn,
Frau Krumbiegel
Herr Töpper
In die Fachprüfungsausschüsse für die schriftlichen Prüfungen wurden berufen:
Für das Fach Deutsch:
1.
2.
3.
Für das Fach Englisch:
1.
2.
3.
Für das Fach Mathematik:
1.
2.
3.
Hinweis: Bei etwaigen freiwilligen mündlichen Zusatzprüfungen in diesen Fächern gilt der entsprechende Fachausschuss auch für diese Prüfungen.
Ausnahme im Fach Deutsch:
1.
2.
3.
Termine der schriftlichen Prüfungen
Schriftliche Prüfung Deutsch: s. "Termine"
Schriftliche Prüfung Englisch:s. "Termine"
Schriftliche Prüfung Mathematik:s. "Termine"
Benötigte Zensurendurchschnitte / Abschlüsse
Realschulabschluss
Der Realschulabschluss wird am Ende des 10. Schuljahrganges der Sekundarschule erworben, wenn die Schülerin oder der Schüler an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und gemäß der Versetzungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu versetzen wäre.
Die für den Abschluss maßgeblichen Leistungen ergeben sich in den geprüften Fächern aus der Zusammenfassung von Jahresleistung und Prüfungsleistung, in den übrigen Fächern aus der Jahresleistung.
Erweiterter Realschulabschluss
Der erweiterte Realschulabschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wird am Ende des 10. Schuljahrganges der Sekundarschule erworben, wenn die Schülerin oder der Schüler folgende Anforderungen erreicht hat:
- einen Notendurchschnitt von mindestens 2,3 in den Kernfächern bei jeweils mindestens ausreichenden Leistungen und
- einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 in den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern bei höchstens zwei mangelhaften Leistungen und im Übrigen jeweils mindestens ausreichenden Leistungen.