Schulgeldordnung
der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben
An der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben wird ein Schulgeld erhoben. Dieses Schulgeld unterliegt einer sozialen Staffelung, die sicherstellt, dass niemandem aus finanziellen Gründen der Zugang zur Schule verwehrt wird.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 beträgt das Schulgeld:
1. Kind 160,00 Euro
2. Kind 130,00 Euro
Ab dem dritten Kind bei gleichzeitiger Beschulung in unser Schule wird kein Schulgeld erhoben.
Familien, die aus finanziellen Gründen das Schulgeld nicht in voller Höhe aufbringen können, erhalten abgestufte Ermäßigungen bis hin zum Schulgelderlass. Eine Ermäßigung ist von den Erziehungsberechtigten über die Schule beim Schulträger zu beantragen. Die Bedürftigkeit ist von den Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Schulträgers.
Die aktuelle Schulgeldregelung sowie das entsprechende Formular zur Beantragung einer Ermäßigung entnehmen Sie bitte dem Bereich Download auf unserer Homepage.
Weitere Informationen zum Schulgeld finden Sie hier
Stand Januar 2025
