Schulgeldordnung
der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben
An der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben wird ein Schulgeld erhoben. Dieses Schulgeld unterliegt einer sozialen Staffelung, die sicherstellt, dass niemandem aus finanziellen Gründen der Zugang zur Schule verwehrt wird.
Das Schulgeld beträgt monatlich 150,00 € je Schüler.
Aufnahmegebühr
Bei Abschluss des Vertrages wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig. Dieses Geld kommt dem Sozialfond der Schulstiftung zugute.
Geschwisterkinder
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Schule, so reduziert sich das Schulgeld für das zweite und jedes weitere Kind auf 120,00 €.
Soziale Staffelung
Familien, die aus finanziellen Gründen das Schulgeld nicht in voller Höhe aufbringen können, erhalten abgestufte Ermäßigungen bis hin zum Schulgelderlass. Eine Ermäßigung ist von den Erziehungsberechtigten über die Schule beim Schulträger zu beantragen. Die Bedürftigkeit ist von den Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Schulträgers.
Die aktuelle Schulgeldregelung sowie die entsprechenden Formulare zur Beantragung einer Ermäßigung entnehmen Sie bitte dem Bereich Download auf unserer Homepage.
Gewährte Ermäßigungen gelten für das laufende Schulhalbjahr. Danach muss erneut ein Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden. Sollte sich im Laufe des Schuljahres eine Veränderung der Einkommensverhältnisse ergeben, so ist dies dem Schulträger unverzüglich anzuzeigen. Eine sich daraus ergebende Neufestsetzung des Schulgeldes tritt im Monat nach der Anzeige in Kraft.
Weitere Informationen zum Schulgeld finden Sie hier
Stand Oktober 2019