Schulhausordnung
Evangelische Sekundarschule Haldensleben
Schulhausordnung
(Der besseren Lesbarkeit halber wird auf die weibliche Form verzichtet.)
In der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben sollen sich Schüler, Eltern, Lehrer, Mitarbeiter und Gäste wohlfühlen. Zum Wohlbefinden trägt sehr der Zustand der Lernumgebung bei. Deshalb gelten folgende Regeln für das Verhalten in unserer Schule sowie auch für alle weiteren Lernorte:
1. Allgemeine Rechte und Pflichten
- Alle Schüler verhalten sich höflich und respektvoll untereinander und Erwachsenen gegenüber. Dies gilt selbstverständlich auch für Gäste und andere Personen im direkten Umfeld der Schule.
- Jeder Schüler übernimmt Verantwortung, sowohl den Schulhof als auch das Gebäude sauber zu halten.
- Schuleigentum, Lehr- und Lernmittel sind unser Handwerkszeug zum Lernen. Jeder Schüler soll sie in ordnungsgemäßen Zustand vorfinden. Tische und Stühle werden weder beschmiert noch angeritzt.
- Wer sich der mutwilligen Beschädigung von Schul- und Landeseigentum schuldig macht, wird für den Schaden haftbar gemacht.
- Das Abstellen von Fahrrädern und Mopeds auf dem Schulhof ist in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Schule übernimmt keine Haftung.
- Das Mitführen und die Benutzung von Laserpointern, Reizsprays und Waffen sind untersagt. Dies gilt gleichermaßen für Nachbauten. Werden diese Gegenstände trotz Verbots mitgeführt, werden sie von den Lehrkräften abgenommen und die Erziehungsberechtigten und / oder die Polizei informiert.
- Der Konsum von sog. Energydrinks ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Das Rauchen sowie Alkohol und Drogen sind auf und vor dem Schulgelände sowie auf den Unterrichtswegen verboten. Besteht der Verdacht, dass ein Schüler illegale Drogen, Alkohol u. ä. mit sich führt, ist die Schulleitung berechtigt, eine Taschenkontrolle im Beisein des betroffenen Schülers anzuordnen. Gleiches gilt auch bei einem Diebstahlverdacht. Die Erziehungsberechtigten sind hierüber schnellstmöglich zu informieren.
- Das Betreten des Lehrerzimmers, des Sekretariats, des Krankenzimmers sowie der Fachräume und Räume mit einer besonderen Nutzung ist nur mit Erlaubnis gestattet.
- Toiletten sind kein Spielplatz. Jeder möchte saubere Toiletten vorfinden. Die Privatsphäre aller ist unbedingt zu wahren. Die Schüler benutzen während der großen Pausen ausschließlich die Schülertoiletten im Erdgeschoss.
- Kaugummis haben in der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben nichts verloren!
- Handys dürfen in der Schulzeit nur nach Erlaubnis durch einen Lehrer benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Verstoß: Herausgabe des Handys am Ende des Schultags
- Verstoß: Herausgabe des Handys nur an die Erziehungsberechtigten
- Verstoß: Das Handy wird vom Schüler für 6 Wochen morgens im Sekretariat abgegeben und nach Schulschluss wieder abgeholt.
2. Verhalten vor Unterrichtsbeginn
- Alle Schüler finden sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn ein. Die Aufsichtspflicht durch die Schule beginnt um 7:15 Uhr und ist auf das Schulgebäude beschränkt.
- Vorm Betreten des Schulgebäudes sind Kopfbedeckungen abzusetzen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
- Während der Pausen und der Freistunden ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
- Die Arbeitsmaterialien für den Unterricht werden zu Beginn der Stunde bereitgelegt.
- Alle Schüler haben die Pflicht, sich auf der Homepage über etwaige Vertretungsstunden am kommenden Schultag zu informieren.
- Die Schüler sind dafür verantwortlich, dass ihre Tablets arbeitsbereit (aufgeladen) sind.
3. Verhalten im Unterricht
- Während des Unterrichts ist das Essen nicht gestattet. Das Trinken von Durstlöschern ist erlaubt.
- Der Unterricht wird durch den Lehrer einheitlich beendet. Jeder Schüler verlässt seinen Arbeitsplatz sauber.
4. Verhalten während der Pausen
- Wenn durch den Aufsichtsführenden Lehrer nichts anderes angeordnet wird (Regenpause o. ä.), begeben sich Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen ohne Aufforderung und ruhig auf den Schulhof. Den im Schulgebäude Aufsicht führenden Schülern der oberen Klassen ist Folge zu leisten. Bei einer Regenpause o.ä. halten sich alle Schüler im Erdgeschoss auf.
- Die für den Tischdienst im Speiseraum eingeteilten Schüler erledigen ihre Aufgabe eigenständig während der Mittagspause.
5. Verhalten nach dem Unterricht
Alle Schüler können bis 15:00 Uhr von Montag bis Donnerstag und bis 14:00 Uhr am Freitag in der Schule und auf dem Schulgelände verbleiben. Schüler, die Unterrichtsschluss haben, verhalten sich so, dass die Schüler, die sich noch im Unterricht befinden, nicht gestört werden.
6. Schlussbestimmungen
- Die Schüler verhalten sich während der Schulzeit so, dass Unfälle vermieden werden. Sie sind verpflichtet, Gefahrenquellen dem aufsichtführenden Lehrer bzw. Hausmeister oder der Schulleitung zu melden.
- Die Fachraumordnungen und die Sporthallenordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Hausordnung.
- Die evangelische Sekundarschule Haldensleben ist grundsätzlich ein politisch neutraler Ort. Daher ist die Werbung für politische Parteien o.ä. grundsätzlich unzulässig.
- Kleidung, die andere Personen(gruppen) verunglimpft, darf nicht getragen werden, ebenso wie Kleidung, die einer anti-demokratischen Einstellung zugerechnet werden kann.
- Grundsätzlich wird eine angemessene und saubere Kleidung erwartet.
- Das Aushängen von Plakaten o.ä. jeglichen Inhalts ist nur mit vorheriger Genehmigung der Schulleitung gestattet.
- Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit individuellen Konsequenzen gemäß des Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkataloges rechnen.
Hinweis:
Diese geänderte Hausordnung wurde auf der 1. Schulkonferenz des Schuljahres 2019/20 2021/22 am 7.10.2021 beschlossen.
Britta Meyer
Download der Hausordnung