Aktuelles
Letzte Änderung: 19 04 2021 13:12
Corona-Regeln ab dem 19.4.2021
Liebe Eltern, mit dem 19.4.2021 haben sich per Erlass einige Veränderungen ergeben:
- "Die Nichttestung bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich erklärt werden und besteht bis auf Widerruf, jedoch mindestens für 5 Schultage fort. Eine wöchentliche Bescheinigung ist nicht mehr notwendig. Bei mehreren Erziehungsberechtigten bedarf es einer einvernehmlichen Erklärung" (Es müssen beide Erziehungsberechtigte unterschreiben.)
- Bei Klassenarbeiten besteht eine Präsenzpflicht auch für befreite und nicht getestete Schüler (sofern nicht eine Klassenarbeitsersatzleistung erbracht werden kann).